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Wann braucht man ein Abfallschild?

Keine Panik: Wer als Privatperson Abfälle transportiert, braucht kein Abfallschild. Denn die Verpflichtung gilt ausschliesslich für gewerbliche Abfall-Transporteure.

Entscheidend für die Kennzeichnungspflicht ist, dass der Abfall gewerblich für Dritte auf öffentlichen Straßen transportiert wird.

Wer als Handwerksbetrieb Abfälle von der Baustelle mitnimmt, braucht daher im Regelfall ebenfalls kein A-Schild. Voraussetzung ist, das die Tätigkeit für den Kunden nicht schwerpunktmäßig in der Abfallentsorgung bzw. im Abfalltransport besteht. Das sollte bei einem "klassischen" Handwerkerauftrag der Fall sein, geht es doch im Regelfall um die Erbringung einer Leistung bzw. um die Lieferung und Einbau von Dingen. Die ggf. dabei entstandenen Abfälle, wie z.B. alte Elektro-Leitungen, alte Kühlschränke, alte Heizungsrohre, Steine, Ziegel, alte Fenster etc., sind nur Folge des handwerklichen Tuns.

Ein Entrümpelungsdienst muss daher ein A-Schild haben, wenn er Sachen abholt und transportiert, die als Abfälle einzustufen sind. 

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