Entsorgungstipps
Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen
Leuchtstoffröhren, Leuchtreklame und Energiesparlampen sind Sonderabfall, weil sie giftiges Quecksilber enthalten. Sie gehören auf keinen Fall in den Restmüll.
Klärschlamm
Unter Klärschlamm versteht man aus dem Abwasser durch Sedimentation abtrennbare, wasserhaltige Stoffe.
Bau- und Abbruchholz
Bei Bau- und Abbruchholz handelt es sich um sortenrein gesammelte Holzabfälle aus Baumaßnahmen (z.B. Schalholz). Bau- und Abbruchholz ist entweder unbehandelt oder behandelt.
Bremsflüssigkeit
Bremsflüssigkeit fällt zur Entsorgung in Werkstätten (bei Bremsreparatur z.B.) und bei der Entsorgung von Altautos an.
Kühlerflüssigkeit
In diese Abfallfraktion fallen Kühlerflüssigkeit und Frostschutzmittel aus Kraftfahrzeugen.