Entsorgungstipps
Klärschlamm
Unter Klärschlamm versteht man aus dem Abwasser durch Sedimentation abtrennbare, wasserhaltige Stoffe.
Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen
Leuchtstoffröhren, Leuchtreklame und Energiesparlampen sind Sonderabfall, weil sie giftiges Quecksilber enthalten. Sie gehören auf keinen Fall in den Restmüll.
Lacke und Farben
Farbreste in nicht restentleerten Plastik- bzw. Metallbehältern sind Sondermüll.
Man unterscheidet Lack- und Farbabfälle bei der Entsorgung nach Konsistenz und Inhaltsstoffen.
Man unterscheidet Lack- und Farbabfälle bei der Entsorgung nach Konsistenz und Inhaltsstoffen.
Bau- und Abbruchholz
Bei Bau- und Abbruchholz handelt es sich um sortenrein gesammelte Holzabfälle aus Baumaßnahmen (z.B. Schalholz). Bau- und Abbruchholz ist entweder unbehandelt oder behandelt.
Gewerbeabfälle gemischt zur Verwertung
Unter hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle versteht man gemischte Abfälle aus Gewerbebetrieben und Verwaltungen. Dabei handelt es sich um Verpackungen, Büroabfall, Kantinenabfall, Produktionsabfälle.