Wer Öl verkauft, muss auch Altöl zurücknehmen - kostenlos. Diese Verpflichtung nach der Altöl-Verordnung (AltölV) gilt auch für Internetversender von Motor- und Getriebeölen. Nicht bezahlen muss der Internethändler jedoch die Kosten der Rücksendung. Dies entschied nun das Oberlandesgericht Celle.
Auf dem Suchportal www.wer-entsorgt-was.de wurde im Monat Februar 2015 am meisten nach einem Entsorger für Altöl gesucht: 14 Prozent aller Suchanfragen galten diesem Abfall. Dahinter folgen auf Platz 2 die Abfälle Altreifen und auf Platz 3 die Entsorgung von Nachtspeicheröfen.