Wer Öl verkauft, muss auch Altöl zurücknehmen - kostenlos. Diese Verpflichtung nach der Altöl-Verordnung (AltölV) gilt auch für Internetversender von Motor- und Getriebeölen. Nicht bezahlen muss der Internethändler jedoch die Kosten der Rücksendung. Dies entschied nun das Oberlandesgericht Celle.