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Höhere Recyclingquoten und bessere Recyclingqualität ab 2019

München, 17. Dezember 2018 – Ab Januar 2019 treten wichtige gesetzliche Neuerungen für die Entsorgungsbranche in Kraft: Das neue Verpackungsgesetz schreibt höhere Recyclingquoten vor und die Gewerbeabfallordnung enthält strengere Vorgaben zur getrennten Erfassung sowie für Sortieranlagen. Als Stimme der privaten Entsorger in Bayern sieht der VBS auch die Abfallerzeuger in der Pflicht, ihren Müll sauber zu trennen und seitens der Verpackungsindustrie mehr recyclingfähige Verpackungen in Umlauf zu bringen.

Höhere Recyclingquoten
Ziel des neuen Verpackungsgesetzes ist es, deutlich mehr Abfälle aus privaten Haushalten zu recyceln sowie die Produktion und den Konsum von Einwegverpackungen zu reduzieren:


1. Hersteller- bzw. Inverkehrbringer von Verpackungen und (Online-)Händler sollen ökologisch vorteilhafte und recyclingfähige Verpackungen einsetzen. Dafür werden sie in Form niedrigerer Lizenzentgelte (die sie an die dualen Systeme für die Entsorgung ihrer Verpackungen abführen müssen) entlohnt.


2. Die dualen Systeme müssen bis 2022 schrittweise deutlich höhere Recyclingquoten für Wertstoffe erfüllen.

Kunststoffverpackungen
2019: 58,5 Prozent
2022: 63 Prozent

Glas-, Eisenmetall- und
Aluminiumverpackungen
2019: 80 Prozent
2022: 90 Prozent

Papierverpackungen
2019: 85 Prozent
2022: 90 Prozent

Getränkekartonverpackungen
2019: 75 Prozent
2022: 80 Prozent

Verbundverpackungen
2019: 55 Prozent
2022: 70 Prozent

3. Der Einzelhandel muss am Regal kennzeichnen, wo Mehrweg- oder Einweggetränke stehen.


4. Städte und Gemeinden können eigenständig entscheiden, ob sie gemeinsam mit den dualen Systemen die gelben Tonnen zu Wertstofftonnen erweitern.


5. Die Verbraucher sollen öfter zu Mehrwegprodukten greifen und müssen daher auf einige Getränke Pfand zahlen, die bisher pfandfrei waren.


VBS-Präsident Otto Heinz: „Das neue Verpackungsgesetz geht in die richtige Richtung. Aber insbesondere im Bereich Kunststoffe lassen sich die deutlich höheren Recyclingquoten allein durch konsequente Getrennterfassung und verbesserte Recyclingtechnologien nicht erreichen – hier sind Verpackungsindustrie und Handel gefordert, vermehrt auf recyclingfähige Verpackungen zu setzen.“


Höhere Recyclingqualität und -menge

Die 2017 novellierte Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) regelt die Entsorgung der Abfälle aller Gewerbebetriebe. Enthalten sind Vorgaben zu Sammlung, Transport, Verwertung und Dokumentation sämtlicher Vorgänge. Ziel ist eine erhöhte Recyclingqualität und -menge durch strikte Mülltrennung: Es gilt die Getrenntsammlungs- und Sortierpflicht.


• Darüber hinaus müssen die Vorbehandlungsanlagen ab 01.01.2019 technisch so umgerüstet sein, dass sie mindestens 85 Masseprozent der in den Abfällen enthaltenen Wertstoffe aussortieren können.

• Betreiber von Vorbehandlungsanlagen müssen eine Recyclingquote von mindestens 30 Masseprozent erfüllen.


VBS-Präsident Otto Heinz: „Wichtig ist, dass die Vollzugshinweise nunmehr schnell veröffentlicht werden und die Behörden diese auch vollziehen. Dabei ist es essentiell, das Augenmerk auf die Abfallerzeuger zu legen. Als „Steuermänner“ ihrer Abfälle lenken die Abfallerzeuger maßgeblich die Abfallströme. Die stoffliche Verwertung funktioniert am besten bei sortenreinen Stoffströmen."

Quelle: VBS Bayern

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