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Müll sammeln, sortieren, wiederverwerten
Weniger ist mehr - das gilt vor allem für Verpackungen. Oder anders formuliert: Die vermiedene Verpackung ist immer noch die beste "recycelte" Verpackung. Doch zur Vermeidung steht in dem neuen Verpackungsgesetz nur relativ vages. Denn es hat vor allem ein besseres Recycling von Kunststoff-Verpackungen zum Ziel.
Gegenwärtig wird gut die Hälfte der über die gelben Säcke / gelben Tonnen gesammelten Kunststoffverpackungen verbrannt. Dies gilt als thermische Verwertung, da so Fernwärme erzeugt wird oder in Kraftwerken oder Zementwerken Primärenergie wie z. B. Erdöl, Erdgas oder auch Kohle ersetzt wird. Echtes stoffliches Recycling ist natürlich etwas anderes.
Das soll das neue Verpackungsgesetz ändern. Während bislang die geforderte Recyclingquote für Kunststoffverpackungen 36 Prozent war, gilt mit dem neuen Gesetz eine Quote von 58,5 Prozent. Diese steigt dann noch einmal in drei Jahren auf 63 Prozent. Experten vom Umweltbundesamt erhoffen sich durch das neue Verpackungsgesetz einen "Push" für bessere Sortieranlagen, die mit modernsten Trenntechnologien Kunststoffe noch sortenreiner sortieren, Grundvoraussetzung für das stoffliche Recycling.
Deutschlandfunk hat eine lesenswerte Reportage zum neuen Verpackungsgesetz und zum Kunststoff-Recycling veröffentlicht (zum Artikel).
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