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Asbestzement entsorgen – Unsere Entsorgungstipps

Was ist Asbestzement?

Asbestezement ist ein Verbundstoff mit Asbestfasern. Asbestzement fällt häufig bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an, bei denen asbesthaltigen Bauteile bzw. Gegenstände entfernt werden. Es kann auch zu einer Entsorgung asbesthaltiger Produkte in Haushalt, Gewerbe und Industrie kommen.

Welche Arten von Asbest gibt es?

Man unterscheidet

  • Produkte, die fest gebundenen Asbest enthalten, das wäre Asbestzement wie z. B. „Eternit" und „Fulgurit" bis 12/1991, „Baufanit"
  • Produkte mit schwach gebundenem Asbest wie Spritzasbest, Asbestpappen, Brandschutzmatten, Fußbodenbeläge z.B. „Neptunit", „Sokalit"


Desweiteren unterscheidet man noch folgende Asbestarten:

  • Spritzasbest
  • Hartasbest
  • Weichasbest
  • Weißasbest (Chrysotil)
  • Blauasbest (Krokydolith)
  • Braunasbest (Amositasbest)
  • Asbeststäube

Was dürfen Asbestabfälle nicht enthalten?

  • Weichasbest
  • Spritzasbest

Wie wird Asbest entsorgt?

Entsorgung haushaltsüblicher Mengen

Kleinmengen, z. B. einzelne Asbestzement-Platten oder Balkonblumenkästen, werden an Wertstoffhöfen oder Deponien der Deponieklasse I oder II (ehem. Hausmülldeponien) der Kommunen oder Abfallzweckverbände angenommen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer kommunalen Abfallberatung.

Auf keinen Fall dürfen sie als Bauschutt oder über die Restmülltonne entsorgt werden. Auch das Verkaufen oder Verschenken ist unzulässig. Asbesthaltige Elektro-Kleingeräte (Herstellung vor ca. 1993,z. B Bügeleisen, Waffeleisen, Toaster, Föhne) können als Elektroschrott kostenfrei entsorgt werden.

Entsorgung größerer bzw. gewerblicher Mengen

Bei der Entsorgung, d.h. in diesem Falle der Erfassung zur Beseitigung von Asbest müssen Sie die Überlassungspflicht an die entsorgungspflichtige Kommune oder die GSB (www.gsb-mbh.de) beachten.

Fest gebundene oder behandelte asbesthaltige Abfälle werden auf Deponien oder Deponiebereichen der Klassen I oder II, verpackt in Big-Bags, abgelagert.
Schwach gebundene asbesthaltige Abfälle werden nach einer Verfestigung oder Oberflächenbehandlung und Verpackung in Big-Bags auf Deponien abgelagert.

Was Sie bei der Entsorgung von Asbest besonders beachten sollten:

Eternitplatten sollten nicht gebrochen oder geschnitten werden, da dabei krebserregende Asbestfasern freigesetzt werden.

Asbestabfälle müssen staubdicht verpackt werden. Für Eternitplatten gibt es spezielle Big-Bags, in die auch sehr grosse Platten hineinpassen.

Sollten Sie Ihr Haus sanieren/renovieren und dabei asbesthaltige Baustoffe abbauen wollen, sollten Sie unbedingt den Rat einer erfahrenen Fachfirma einholen, da bei der Sanierung relaitiv leicht krebserregende Fasern freigesetzt werden können.

Bei der Behandlung von Asbestzement im Rahmen der Verwertung muss gewährleistet sein, dass die Asbestfasern zuverlässig zerstört werden. Nach Kenntnis des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU) wird derzeit in Deutschland kein Verfahren eingesetzt, das das leisten würde.

Es gibt derzeit keine anerkannte Anlage zur Verwertung von Asbestzement (AVV-Abfallschlüssel 17 06 05*), außer der Verwertung im Bergversatz.

Was sind verwandte Abfälle?

Bauschutt, Bauschutt, belasteter, Baustellenabfall

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