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Chemikalien entsorgen – Unsere Entsorgungstipps

Chemikalien sind, sobald sie zu Abfall geworden sind, als "gefährlicher Abfall" eingestuft. Eine besonders fach- und sachgerechte Entsorgung erfordern alle giftige, ätzende oder gesundheitsgefährdende Stoffe. Chemikalien ist insofern ein Oberbegriff für eine Vielzahl unterschiedlicher chemischer Stoffe und Verbindungen.

Chemikalien als Abfall entstehen vor allen in Laboren und Apotheken. Aber auch in Handwerksbetrieben und Werkstätten können verbrauchte Chemikalien zur Entsorgung anfallen.

Aber auch Privathaushalte setzen diverse Stoffe ein, deren Reste nach Verbrauch oder nach Ablauf von Haltbarkeiten als Chemikalien entsorgt werden müssen.

Chemikalien sind in der Regel über bestimmte Gefahrensymbole gesondert gekennzeichnet. Diese müssen auf der Verpackung angegeben sein. Sind derartige Symbole auf einer Verpackung zu erkennen, dann ist auf jeden Fall Handlungsbedarf unerlässlich, um die Abfälle zuverlässig zu entsorgen.

Wie werden Chemikalien entsorgt?

Wichtig: Produkte mit Gefahrsymbolen dürfen nicht über den normalen Hausmüll oder Gewerbemüll entsorgt werden!

Privatpersonen können in der Regel die Sammelstellen / Werstoffhöfe ihres kommunalen Entsorgers nutzen. Oft werden gesonderte Sammlungen für Problemstoffe wie Chemikalien, Altöl, Lösemittel etc. von der Stadt oder dem Landkreis angeboten. Je nach Region erfolgen diese Sammlungen ein bis viermal pro Jahr über ein Problemstoffmobil / Schadstoffmobil. Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite Ihrer Gemeinde oder Ihres kommunalen Entsorgers.

Gewerbebetriebe, Apotheken, Labore und Unternehmen müssen die Entsorgung von Chemikalien in der Regel selber organisieren. Es sei denn, der Großhändler, über den die chemischen Stoffe und Produkte bezogen werden, bietet selber die Entsorgung abgelaufener Chemikalien an. Bei der Wahl eines geeigneten Entsorgungsdienstleisters für Chemikalien ist besondere Sorgfalt notwendig. Denn letztlich haftet der Abfallerzeuger (sprich die Apotheke, das Labor oder der Gewerbebetrieb) für die ordnungsgemäße Entsorgung.

Achten Sie darauf, ob das beauftragte Entsorgungsunternehmen zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb ist. Und zwar für die beauftragte Tätigkeit, in der Regel die Abholung und der Transport, und für Chemikalien als Abfall. Sie finden diese Informationen auf dem Zertifikat des Entsorgungsunternehmens (Zertifikatsblatt und Anhang). Lassen Sie sich diese vorab zeigen bzw. senden.

Vor Beauftragung der Chemikalien-Entsorgung muss geklärt werden, ob die Entsorgung über einen sogenannten "Sammel-Entsorgungsnachweis" des Entsorgers erfolgen kann oder ob ein einzelner Entsorgungsnachweis erstellt werden muss. Letzteres hängt vor allem von der Menge der gefährlichen Abfälle ab, die insgesamt in Ihrer Apotheke, Labor oder Werkstatt pro Jahr anfallen. Der Entsorgungsdienstleister berät Sie hierbei.

Empfehlenswert ist es, vor allem bei Sonderabfällen aus Apotheke, Labor oder Werkstatt, dem sachkundigen Entsorger eine Liste mit dem Inhalt der Chemikalien zu überreichen. Dies gilt vor allem bei Einmal-Entsorgungen von unterschiedlichen Chemikalien (die berühmten Sammelecken). Die Liste sollte die Bezeichnung, ggf. den Handelsnamen, die Verpackungsart und die Menge umfassen.

Die Liste hilft dem Entsorgungsunternehmen bei der Kalkulation der Entsorgungskosten. Und der Entsorger weiß dann auch, welche Behälter in welcher Anzahl und welches Füllmaterial mitzubringen ist und welche weiteren Schutzmaßnahmen notwendig sind, wenn der Entsorgungstermin ansteht. Der Entsorgungsspezialist übernimmt dann auch vor Ort die Deklaration der Abfälle und das richtige Verpacken. Dabei werden die Anforderungen der finalen  Entsorgungsanlagen beachtet, die tlw. spezielle Anforderungen haben.

Was ist noch zu beachten?

Grundsätzlich sollte man hellhörig werden, wenn auf einer Verpackung Worte wie, "entzündbar", "giftig", "ätzend" oder "reizend" zu lesen oder entsprechende Symbole oder Piktogramme zu sehen sind. Entscheidend für eine professionelle Entsorgung von Chemikalien ist natürlich die Verunreinigung des Abfalls. Manche Stoffe können dem Stoffkreislauf mittels eines geeigneten Recyclingverfahrens nicht mehr zugeführt werden und müssen als Sondermüll in speziellen Hochtemperatur-Verbrennungsanlagen verbrannt werden. Besonders hochgiftige Abfälle müssen eventuell in speziellen Untertage-Deponien deponiert werden.

Welche Behälter kommen bei der Entsorgung von Chemikalien zum Einsatz?

Chemikalien sind grundsätzlich Gefahrstoffe und deren Lagerung und Transport unterliegen den Gefahrgut-Vorschriften (z. B. die GGVS). Ausnahmen davon gelten für Kleinmengen, wie typischerweise in privaten Haushalten.

Daher gelten bei der Abholung und Entsorgung von alten Chemikalien durch einen Entsorgungsspezialisten besondere Vorschriften, die auch Anforderungen an die einzusetzenden Transportbehälter umfassen.

Bei kleineren Mengen kommen je nach Eigenschaften der Chemikalien in der Regel Kunststoff- oder Weißblechgebinde zum Einsatz. Bei größere Mengen zu entsorgender Chemikalien werden Spezialbehälter eingesetzt. Dies können zugelassene Spannringfässer oder ASP-Behälter für feste und pastöse Stoffe und ASF-Behälter für flüssige Abfälle sein. Diese Behälte haben Fassungsvolumen gängigerweise von ca. 100 - 1.000 Liter.

Welche rechtlichen Vorschriften gibt noch für den Abfall?

Für die Entsorgung von Chemikalien sind die europaweit sechsstelligen Abfallschlüsselnummern (ASN) nach der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) zu berücksichtigen. Ferner gelten die Vorschriften und Verordnungen zur Entsorgung gefährlicher Abfälle und das Gefahrgut-Recht.

Deshalb ist die Entsorgung von Chemikalien nur etwas für zuverlässige, zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe! Überlassen Sie das den Spezialisten. Die Kosten für die Chemikalien-Entsorgung sind hoch. Aber die Strafen bei Zuwiderhandlungen, also unsachgemäße Entsorgung der Chemikalien, sind immens. Abgesehen von den hohen Umweltschäden durch falsche Entsorgung von Chemikalien.

Was sind verwandte Abfälle?

Lacke und Farben, Laugen, Lösemittel, Säuren

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