Entsorgungstipps
Kühlerflüssigkeit
In diese Abfallfraktion fallen Kühlerflüssigkeit und Frostschutzmittel aus Kraftfahrzeugen.
Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen
Leuchtstoffröhren, Leuchtreklame und Energiesparlampen sind Sonderabfall, weil sie giftiges Quecksilber enthalten. Sie gehören auf keinen Fall in den Restmüll.
Chemikalien
Im Allgemeinen handelt es sich um giftige, ätzende oder gesundheitsgefährdende Stoffe.
Asbestzement
Asbestezement ist ein Verbundstoff mit Asbestfasern undfällt häufig bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an.
Oel-Wasser-Gemische
Öl-Wassergemische aus verschiedenen Herkunftsbereichen.