Entsorgungstipps
Gewerbeabfälle gemischt zur Verwertung
Unter hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle versteht man gemischte Abfälle aus Gewerbebetrieben und Verwaltungen. Dabei handelt es sich um Verpackungen, Büroabfall, Kantinenabfall, Produktionsabfälle.
Buntmetalle
In diese Abfallfraktion fallen alle Metalle außer Eisen. Der Buntmetallhandel kennt zahlreiche Sorten und Qualitäten, z.B. Kupfer, Messing, Aluminium, Zink, Blei, Zinn.
Altfenster
Altfenster sind alle ausgebauten Fenster, die noch aus Rahmen und Glas (oder Glasresten) bestehen. Für die weitere Entsorgung ist entscheidend, ob es Fenster mit Rahmen aus Holz, aus PVC oder anderen Werkstoffen bzw. Werkstoffgemischen sind.
Säuren
Säuren sind sauer reagierende Lösungen. Die Entsorgung von Säuren unterliegt den Überwachungsvorschriften des Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetztes.
Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen
Leuchtstoffröhren, Leuchtreklame und Energiesparlampen sind Sonderabfall, weil sie giftiges Quecksilber enthalten. Sie gehören auf keinen Fall in den Restmüll.